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Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben Anerkennung auch Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein".
Lassen Sie sich auszeichnen! Sie sind ein erfahrener Fahrer und fahren seit vielen Jahren unfallfrei? Sie haben keine Eintragung im Fahreignungsregister? Dann lassen Sie sich dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!
Die Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“ gibt es in den folgenden Stufen: Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
Silber für 20 Jahre Fahrzeit
Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
Gold für 30 Jahre Fahrzeit
Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit
Auszeichnung bewährter Berufskraftfahrer 5 Jahre Bronze
10 Jahre Silber
20 Jahre Gold
30 Jahre Gold mit Eichenkranz
Voraussetzungen Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragstellerweder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein, noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister geführt hat (ab 60 Euro), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.
Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.
Setzten Sie sich mit uns hier in Verbindung, falls auch Sie ausgezeichnet werden wollen.